Inhalt:
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Allgemeines
In der Arbeitswelt bietet das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) einen Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderung.
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Kündigungsschutz
Vor Ausspruch einer Kündigung muss die Zustimmung des Behindertenausschusses eingeholt werden.
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UnternehmerInnen
Unternehmen ab einer gewissen Größe sind verpflichtet behinderte Arbeitnehmer einzustellen.
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DienstnehmerInnen
Für Menschen mit Behinderungen gibt es zahlreiche Vorteile, Förderungen und Angebote, um sie leichter und sicher in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
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Fallbeispiele BEinstG
Zur Veranschaulichung der Umsetzung des BEinstG sind hier ein paar Beispiele angeführt.


