Inhalt:
Begünstigte Behinderte
Wer kann begünstigte/r Behinderte/r werden?
- Österreichische StaatsbürgerInnen
- EU- beziehungsweise EWR-BürgerInnen
- Schweizer Bürger/innen und deren Familienangehörige
- Flüchtlinge, denen Asyl gewährt worden ist, solange sie zum dauernden Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt sind
- Personen, die über einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" oder "Daueraufenthalt - Familienangehöriger" nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) verfügen
- Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EG" eines anderen Mitgliedstaates der EU, denen eine Niederlassungsbewilligung nach dem NAG erteilt wurde
mit einem vom Bundessozialamt festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent. Ausnahme: SchülerInnen, StudentInnen sowie PensionistInnen
Wie wird man begünstigte/r Behinderte/r?
Möchten Sie dem Personenkreis der begünstigten Behinderten angehören?
Möchten Sie wissen, wie Sie diesen Status erhalten können und welche Unterlagen Sie dafür benötigen?
Der Onlineratgeber zum Feststellungsantrag des BMASK hilft Ihnen dabei!
Anträge können bei den Landesstellen des Bundessozialamtes eingebracht werden.
Feststellung durch Sachverständige
Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige des Bundessozialamtes. Das Ergebnis mit der Möglichkeit einer Stellungnahme wird zur Kenntnis gebracht (Parteiengehör). Das Bundessozialamt entscheidet mit Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten.
Was bringt die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten?
- Erhöhter Kündigungsschutz
mehr über erhöhten Kündigungsschutz
- Förderungen im beruflichen Bereich: bei Antritt oder Ausübung eines Beschäftigungs- beziehungsweise Ausbildungsverhältnisses
mehr über Förderungen im beruflichen Bereich
- Zusatzurlaub (sofern dies im Kollektivvertrag, Dienstrecht oder in Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist)
- Lohnsteuerfreibetrag (kann ab einem Grad der Behinderung von 25% beim Finanzamt beantragt werden)
- Fahrpreisermäßigung (zum Beispiel: ab einem Grad der Behinderung von 70% auf Bahnlinien der ÖBB) mit der VORTEILScard Spezial